TDT ist die Abkürzung für Transportowy Dozór Techniczny. Es steht für die staatliche juristische Person, die auf der Grundlage des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 über die technische Überwachung tätig ist. Diese TDT-Einheit ist dem für Verkehrsangelegenheiten zuständigen Minister unterstellt. Ihre Aufsicht erstreckt sich auf technische Anlagen, die im Eisenbahnbereich installiert sind, auf Gleisanlagen, Schienenfahrzeuge sowie Tanks (hierunter fallen Tanks, die in der Binnenschifffahrt, im Eisenbahnverkehr und im Straßenverkehr eingesetzt werden). Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben der Technischen Aufsicht im Verkehrswesen:  

Tankwagen auf der Straße
  • Technische Überwachung der technischen Ausrüstung auf Seeschiffen (ausgenommen sind Schiffe, deren technische Ausrüstung unter der technischen Überwachung einer Klassifikationsgesellschaft steht), Docks, Pontons und im Bereich des Hafens und der Jachthäfen; 
  • Technische Überwachung von Ausrüstungen für die See- und Binnenschifffahrt - drucklose Geräte, Druckgeräte, Tanks und Kräne; 
  • Überwachung der technischen Anlagen in den Prozesslinien der Hafenumschlagplätze;  
  • Beaufsichtigung der technischen Anlagen, die an anderen Standorten in dem für die Umschlagtätigkeit vorgesehenen Bereich installiert sind;  
  • Überwachung von Personen- und Güterseilbahnen und Skiliften. 

Die technische Überwachung des Verkehrs umfasst Tausende von technischen Geräten. Die vorherrschende Gruppe sind drucklose Geräte und Druckgeräte.  

Da das TDT dem Gesetz über die technische Überwachung unterliegt, nimmt es die darin enthaltenen Aufgaben wahr. Dazu gehören: Beförderung gefährlicher Güter, Ausstellung von Bescheinigungen über die Zulassung von Beförderungsmitteln für die Beförderung gefährlicher Güter  

Technische Überwachung und Ausrüstung 

Die technische Überwachung ist eine im Gesetz über die technische Überwachung verankerte Tätigkeit, die darauf abzielt, das sichere Funktionieren und den sicheren Betrieb von technischen Geräten zu gewährleisten. Die technischen Einrichtungen, die der technischen Überwachung unterliegen, sind in einem Erlass des Ministerrats vom 7. Dezember 2012 festgelegt. Die Liste der Geräte ist sehr lang und umfasst Maschinen, die z.B. durch die Ausdehnung von Gasen unter Druck eine Gefahr darstellen und gefährliche Stoffe während des Transports verbreiten (z.B. Dampf- und Flüssigkeitskessel, Zisternen, Flüssiggastanks), sowie alle Geräte des sogenannten Nahverkehrs (z.B. Kräne, Hebezeuge). Zu den Anlagen, die der technischen Überwachung unterliegen, gehören auch: 

  • Stapler; 
  • Brückenkräne; 
  • Mobile Plattformen; 
  • Treppen und Rolltreppen; 
  • Passagier- oder Frachtkräne; 
  • Ausrüstung für behinderte Menschen
  • Gabelstapler und mobile Fahrzeuge. 

Und außerdem: 

  • Schnellkochtöpfe; 
  • Bewegliche Plattformen; 
  • Pipelines; 
  • Gleisstapler; 
  • Ladegeräte; 
  • Seilbahnen. 

Über die TDT-Zertifizierung 

Schiff im Hafen

Es ist erforderlich, dass Unternehmen, die technische Anlagen herstellen, modernisieren, warten und montieren, zertifiziert sind. Diese Zertifikate werden auch von der Transport Technical Supervision ausgestellt. Der TDT zertifiziert auch Mitarbeiter, die z. B. Schweißarbeiten durchführen.  

Eine gute Möglichkeit, die UDT-Lizenz zu erwerben, besteht darin, eine Schulung zu absolvieren und sich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen.  

Das ERGON Personnel Improvement Centre bietet UDT-Schulungen auf hohem Niveau an. Sie sind herzlich willkommen.